EINSTIEG DER GEMEINDE SCHMELZ IN DIE „KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG“
Auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.
Die Gemeinde Schmelz hat sich auf den Weg gemacht, eine „Kommunale Wärmeplanung“ zu erstellen.
Ziel der Wärmeplanung ist es, auf lokaler Ebene realistische und wirtschaftliche Wege zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und anschließend mit den Akteuren vor Ort gemeinsam umzusetzen.
Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Der Bundestag hat im vergangenen Jahr Gesetze verabschiedet, die wesentliche Weichen für die zukünftige Wärmeversorgung in Deutschland gestellt haben.
Das Gebäudeenergiegesetz, im Volksmund bekannt als Heizungsgesetz, legt fest, welche Heizungen zukünftig noch eingebaut werden dürfen. Laut diesem Gesetz ist der Neueinbau von Gas- und Ölheizungen in einer Gemeinde wie Schmelz nur noch bis Ende Juni 2028 möglich.
Daher stellt sich die Frage, wie die Wärmeversorgung in der Gemeinde zukünftig aussehen wird. Antworten auf diese und weitere Fragen wird die Kommunale Wärmeplanung liefern, die das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) im Auftrag der Gemeinde derzeit erarbeitet.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und wird das Gemeindegebiet auf verschiedene Wärmeoptionen hin untersuchen. Dabei soll ermittelt werden, wo Potenziale für Nah- und Fernwärmenetze liegen.
Zudem prüfen die Planer, ob und wo die Versorgung mit Wasserstoff möglich ist.
Auch dezentrale Heizungsoptionen wie die Wärmepumpe stehen im Fokus des Wärmeplans.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wesentlicher Baustein für die Wärmewende in Schmelz.
Deren proaktive Gestaltung bietet neue Impulse für die regionale Wertschöpfung.
Die Aktivierung erneuerbarer Energien vor Ort sowie Investitionen in die energetische Infrastruktur bieten Aufträge für Unternehmen und damit Arbeitsplätze in der Region.
Am 22. Januar 2026 fand das Auftaktgespräch zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung statt.
Die Gemeinde hat das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) vom Umwelt-Campus Birkenfeld mit der Planerstellung beauftragt.
In den kommenden Monaten, bis Ende Dezember 2026, werden die Gemeinde und das IfaS ein Szenario für künftige Wärmeversorgung in der Gemeinde erstellen.
Dabei werden Betroffene und interessierte Akteursgruppen konsultiert, um eine individuelle Lösung auf lokaler Ebene zu entwickeln.
Der Plan wird beispielsweise die Frage beantworten, ob und wenn ja, wo, die Versorgung mit Wärmenetzen eine sinnvolle Option darstellt.
Außerdem werden die Energieträger ermittelt, welche vor Ort für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeiter vom IfaS heben die Chancen der kommunalen Wärmeplanung hervor: „Die kommunale Wärmeplanung schafft die Grundlage dafür, dass künftig gezielt und nachhaltig in die regionale Energieinfrastruktur investiert werden kann und genau dadurch lässt sich auch die Wertschöpfung vor Ort spürbar erhöhen.“
Schmelz, den 13. Februar 2026
Der Bürgermeister
Wolfram Lang
Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Schmelz
Die Gemeinde Schmelz erstellt derzeit einen kommunalen Wärmeplan gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem saarländischen Wärmeplanungsumsetzungsgesetz (WPUG).
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und weitere Beteiligte über den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gemäß § 13 Abs. 4 WPG werden die Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse sowie der Entwurf des kommunalen Wärmeplans mit dem Zielszenario, der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, der Darstellung der Wärmeversorgungsarten und der Umsetzungsstrategie für die Dauer von mindestens 30 Tagen veröffentlicht und zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Zeitraum der Veröffentlichung
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Schmelz liegt in der Zeit vom 23. Oktober 2026 bis einschließlich 27. November 2026 für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich aus.
Einsichtnahme
Die Unterlagen können während des Veröffentlichungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Schmelz unter www.schmelz.de sowie im Rathaus der Gemeinde Schmelz, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während des Veröffentlichungszeitraums können Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessierte Stellungnahmen zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung abgeben. Darüber hinaus werden die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber und weitere Beteiligte beteiligt.
Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift eingereicht werden: Gemeinde Schmelz, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz.
Maßgeblich für die Berücksichtigung ist der fristgerechte Eingang der Stellungnahme innerhalb des Veröffentlichungszeitraums.
Datenschutz
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Verfahrensschritte
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ausgewertet.
Soweit erforderlich, wird der Entwurf des kommunalen Wärmeplans angepasst.
Anschließend erfolgt die Beschlussfassung in der Dezembersitzung des Gemeinderates.
Der beschlossene Wärmeplan wird anschließend auf der Homepage der Gemeinde Schmelz veröffentlicht.
Der Bürgermeister: Wolfram Lang
AUSFÜHRLICH - FAQ WAS IST EINE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG? -
Allgemein
Eine kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem eine Gemeinde oder Stadt ihre Wärmeversorgung analysiert und plant, um eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Die KWP ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung.
ZIELE DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG
Die Ziele der kommunalen Wärmeplanung sind:
- Reduzierung der CO2-Emissionen: Die KWP soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen in der Gemeinde oder Stadt zu reduzieren und somit den Klimawandel zu bekämpfen.
- Förderung erneuerbarer Energien: Die KWP soll die Nutzung erneuerbarer Energien wie z.B. Solar-, Wind- und Biomasseenergie fördern und somit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.
- Optimierung der Wärmeversorgung: Die KWP soll die Wärmeversorgung in der Gemeinde oder Stadt optimieren und somit die Effizienz und die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung verbessern.
- Sicherstellung einer zuverlässigen Wärmeversorgung: Die KWP soll sicherstellen, dass die Wärmeversorgung in der Gemeinde oder Stadt zuverlässig und stabil ist und somit die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft abgedeckt werden.
Inhalte der kommunalen Wärmeplanung
Die Inhalte der kommunalen Wärmeplanung umfassen:
- Analyse der aktuellen Wärmeversorgung: Die KWP beginnt mit einer Analyse der aktuellen Wärmeversorgung in der Gemeinde oder Stadt. Hierbei werden die bestehenden Wärmequellen, die Wärmeversorgungsnetze und die Wärmebedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft untersucht.
- Identifizierung von Potenzialen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Im Rahmen der KWP werden die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien in der Gemeinde oder Stadt identifiziert. Hierbei werden die Möglichkeiten für die Nutzung von Solar-, Wind- und Biomasseenergie untersucht.
- Planung von Wärmenetzen: Die KWP umfasst die Planung von Wärmenetzen, die die Wärmequellen mit den Wärmebedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft verbinden.
- Entwicklung von Strategien für die Umsetzung der Wärmeplanung: Die KWP umfasst die Entwicklung von Strategien für die Umsetzung der Wärmeplanung. Hierbei werden die notwendigen Schritte für die Realisierung der Ziele der KWP festgelegt.
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung umfasst:
- Koordination von verschiedenen Akteuren: Die Umsetzung der KWP erfordert die Koordination von verschiedenen Akteuren wie z.B. der Gemeinde, der Wärmeversorgungsunternehmen, der Industrie und der Bevölkerung.
- Förderung von Investitionen in die Wärmeversorgung: Die Umsetzung der KWP erfordert die Förderung von Investitionen in die Wärmeversorgung. Hierbei können Förderprogramme und Finanzierungsmodelle eingesetzt werden.
- Entwicklung von Finanzierungsmodellen: Die Umsetzung der KWP erfordert die Entwicklung von Finanzierungsmodellen, die die notwendigen Investitionen in die Wärmeversorgung ermöglichen.
Förderung der kommunalen Wärmeplanung
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung umfassen:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Das EnWG regelt die Energieversorgung in Deutschland und umfasst auch die Wärmeversorgung.
- Klimaschutzgesetz (KSG): Das KSG regelt den Klimaschutz in Deutschland und umfasst auch die Reduzierung der CO2-Emissionen in der Wärmeversorgung.
- Baugesetzbuch (BauGB): Das BauGB regelt die Bauplanung und die Bauausführung in Deutschland und umfasst auch die Wärmeversorgung.
Technische Aspekte
Die technischen Aspekte der kommunalen Wärmeplanung umfassen:
- Wärmeversorgungstechnologie: Die Wärmeversorgungstechnologie umfasst die Technologie für die Erzeugung, die Übertragung und die Verteilung von Wärme.
- Energieeffizienz: Die Energieeffizienz umfasst die Maßnahmen, die die Energieeffizienz in der Wärmeversorgung verbessern.
- Netzinfrastruktur: Die Netzinfrastruktur umfasst die Infrastruktur für die Wärmeversorgung, wie z.B. die Wärmeleitungen und die Wärmeübertragungsanlagen.
Beteiligung und Kommunikation
Die Beteiligung und Kommunikation bei der kommunalen Wärmeplanung umfassen:
- Öffentliche Veranstaltungen: Öffentliche Veranstaltungen werden durchgeführt, um die Bevölkerung und die Wirtschaft über die KWP zu informieren und zu beteiligen.
- Workshops: Workshops werden durchgeführt, um die Akteure der KWP zusammenzubringen und die Umsetzung der KWP zu diskutieren.
- Umfragen: Umfragen werden durchgeführt, um die Meinungen und Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft zu ermitteln.
- Einrichtung von Arbeitsgruppen: Arbeitsgruppen werden eingerichtet, um die Umsetzung der KWP zu unterstützen und die Akteure der KWP zusammenzubringen.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten bei der kommunalen Wärmeplanung umfassen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Das BMWi ist zuständig für die Förderung der KWP und die Umsetzung der Ziele der KWP.
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Das BMU ist zuständig für den Klimaschutz und die Umwelt und unterstützt die Umsetzung der KWP.
- Länder und Gemeinden: Die Länder und Gemeinden sind zuständig für die Umsetzung der KWP und die Förderung der Wärmeversorgung in ihren Gebieten.