Friedhöfe in der Gemeinde Schmelz

Der Friedhof dient als letzte Ruhestätte der Verstorbenen und ist ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Der Friedhof ist nicht nur ein Ort, an dem Verstorbene beigesetzt werden. Es ist auch ein Ort, der von Angehörigen und Freunden besucht werden kann und dient der Trauerhilfe und Trauerbewältigung. Die Grabstätten sind ein Symbol für einen Platz, den ein Mensch im Herzen seiner Angehörigen und Freunde nach seinem Tod einnimmt.

Der Friedhof hat eine helfende und heilende Wirkung auf das Leben der Trauernden. Dieser Ort hilft dabei, die Trauer zu verarbeiten und gleichzeitig die wertvolle Erinnerung an den Verstorbenen wach und lebendig zu halten.

Stetige Veränderungen unseres gesellschaftlichen Lebens zeigen sich auch auf unseren Friedhöfen. Mittlerweile bestehen viele Möglichkeiten, die verstorbenen Angehörigen auf einem Friedhof in der Gemeinde Schmelz zu bestatten. Die Besonderheiten der einzelnen Bestattungsformen sind nachfolgend aufgeführt. Hier können Sie ersehen, wieviel Spielraum bei den verschiedenen Bestattungsformen für eigene Gestaltungsmöglichkeiten bleibt – von pflegeleichten Gräbern, deren Gestaltung komplett oder zu weiten Teilen in der Obhut der Gemeinde liegt, bis hin zu Gräbern, die wesentlich mehr Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung bieten.

Folgende Grabarten werden auf den einzelnen Friedhöfen angeboten:

Friedhof Schmelz-Außen

Schmelz, Marienstraße

Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber          mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
                                    
hier wird die Pflege der Grabstätte für 25 Jahre von der Gemeinde übernommen

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Sargbestattungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften:
Einzelgräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren

Für diese Grabart gilt keine besondere Gestaltungsvorschrift. Hier unterliegen Grabmale in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen. 
Diese Bestattungsart steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Schmelz zur Verfügung. 

Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand             mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Urnenbestattungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Für diese Grabart gilt keine besondere Gestaltungsvorschrift. Hier unterliegen Grabmale in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen.
Diese Bestattungsart steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Schmelz zur Verfügung. 

Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.

Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.

 

Friedhof Schmelz-Bettingen

Schmelz, Goldbacher Straße

Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber          mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
                                    hier wird die Pflege der Grabstätte für 25 Jahre von der Gemeinde übernommen

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand             mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.

Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.

Urnenbestattung auf dem Naturbestattungsfeld:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Bei dieser Grabart kann nur eine Urne pro Bestattungsplatz bestattet werden.

Das Grabfeld bleibt naturbelassen und die Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes erfolgt durch die Gemeinde.

Friedhof Hüttersdorf

Hüttersdorf, Friedhofsweg 11

Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber          mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
                                    hier wird die Pflege der Grabstätte für 25 Jahre von der Gemeinde übernommen

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand             mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.

Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.

Urnenbestattung auf dem Naturbestattungsfeld:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Bei dieser Grabart kann nur eine Urne pro Bestattungsplatz bestattet werden.

Das Grabfeld bleibt naturbelassen und die Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes erfolgt durch die Gemeinde.

Friedhof Limbach

Limbach, Kirchenstraße 27

Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber          mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber            mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
                                    hier wird die Pflege der Grabstätte für 25 Jahre von der Gemeinde übernommen

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand             mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.

Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.

Urnenbestattung auf dem Naturbestattungsfeld:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Bei dieser Grabart kann nur eine Urne pro Bestattungsplatz bestattet werden.

Das Grabfeld bleibt naturbelassen und die Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes erfolgt durch die Gemeinde.

Friedhof Michelbach

Michelbach, Zum Lückner 20

Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber          mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber           mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
                                    hier wird die Pflege der Grabstätte für 25 Jahre von der Gemeinde übernommen

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber           mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand             mit einer Ruhezeit von 20 Jahren

Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.

Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.

Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.

NEUES NATURBESTATTUNGSFELD FÜR URNENBESTATTUNGEN AUF DEM FRIEDHOF IN SCHMELZ-BETTINGEN

Pressebericht

Die Gemeinde Schmelz bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern ab dem 12. März 2022 die Möglichkeit einer Naturbestattung auf dem Friedhof in Schmelz-Bettingen an. Die Einwohner der Gemeinde Schmelz haben dann die Möglichkeit, in einem angelegten Naturgrabfeld in Schmelz-Bettingen oder in Hüttersdorf bestattet zu werden. Das neue Bestattungsfeld in Schmelz-Bettingen befindet sich vom Eingang aus gesehen direkt rechts.

Aktuell erfolgt die Planung für die Schaffung eines Naturbestattungsfeldes auf dem Friedhof in Limbach. Dieses soll noch im Laufe diesen Jahres fertig gestellt werden. Weitere Naturbestattungsfelder sind 2023 auf dem Friedhof in Michelbach und 2024 auf dem Friedhof in Außen vorgesehen.

Im Februar 2020 wurde von der Gemeinde Schmelz ein Ideenwettbewerb zur Gestaltung eines naturnahen Bestattungsfeldes auf dem Friedhof Schmelz-Bettingen ausgeschrieben.

Nach Sichtung der eingegangenen Vorschläge beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2020 die Firma Pink aus Eppelborn mit der Gestaltung eines Denkmals.

Das Naturgrabfeld in Schmelz-Bettingen bietet Platz für insgesamt 200 Urnen.

Im oberen Teil der neuen Anlage, direkt an der Zuwegung zur Leichenhalle, sind zwei gegenläufig angeordnete Lebenslinien, die aus dem Boden wachsen, harmonisch ansteigen und dann abrupt enden, angeordnet. Beide Teile winden sich um eine schlanke Stele, die das Streben nach Höherem darstellt. Das abgehobene Ende symbolisiert das Geistige – nicht greifbare.

Die beiden dargestellten Lebenslinien sind aus rotbraunem Eifelsandstein gefertigt. Die in der Mitte stehende Stele besteht ebenfalls aus Sandstein und Edelstahl.

Die Namen und Daten der Verstorbenen werden auf Bronzeplaketten mit gravierter Inschrift auf den „Lebenslinien“ befestigt.

Auf den Namenstafeln wird der Namen, das Geburts- sowie das Sterbedatum der Verstorbenen eingraviert werden. Die Täfelchen haben eine Größe von ca. 9 x 6 cm und werden ca. 3 bis 4 Wochen nach der Bestattung montiert.

Die Ruhezeit für die Urnen beträgt 20 Jahre. Es kann pro Bestattungsplatz nur eine Urne beigesetzt werden. Die Bestattungen erfolgen nach der Reihe. Die einzelnen Urnengrabstellen erhalten keine von außen sichtbare Kennzeichnung.

Der angelegte Platz im Inneren des Auges bietet Aufstellmöglichkeiten für Kerzen, Blumen und Gestecke.

Das Grabfeld wird dadurch als „Naturgrabfeld“ bezeichnet, weil die Pflege der Grabflächen im Rahmen der allgemeinen Friedhofspflege erfolgt. Die Grabflächen, die mit Rasen angesät sind, werden ca. 4 bis 6 mal im Jahr gemäht. Das Grabfeld selbst bleibt damit weitgehend naturbelassen.

Gemäß § 15 a der Friedhofssatzung erfolgt die Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes ausschließlich durch die Gemeinde. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten haben keinen Anspruch auf Vornahme bestimmter Gestaltungs-, Pflege- bzw. Unterhaltungsarbeiten. Es ist ihnen zudem untersagt, die Urnengrabstätten selbst zu bearbeiten, zu schmücken, zu pflegen oder in sonstiger Form zu verändern. Eine „Grabpflege“ im herkömmlichen Sinne findet nicht statt.

Es ist nicht erlaubt:
- Grabmale und Gedenksteine zu errichten,
- Kränze, Grabschmuck, Grabfiguren, Kerzen, Grablichter, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben auf der jeweiligen Grabstätte niederzulegen,
- Anpflanzungen vorzunehmen bzw. Grabeinfassungen anzubringen.

Die Gesamtkosten für die Herstellung des Naturbestattungsfeldes beliefen sich auf rund 39.200 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Anlegung des Platzes, Vermessung und die Kosten für das Denkmal.

Die Gebühren für eine Bestattung auf dem Naturgrabfeld in Höhe von 1.126,- € setzen sich aufgrund der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Schmelz, in der zur Zeit gültigen Fassung, wie folgt zusammen: Grabherstellungsgebühren 740,- € und Grabnutzungsgebühren für 20 Jahre 386,- €.

 

Sternengrabfeld in Hüttersdorf

Pressebericht

Die Gemeinde Schmelz hat auf dem Friedhof in Hüttersdorf ein Sternengrabfeld angelegt. Die Kosten für dieses Grabfeld belaufen sich auf rund 18.500 Euro. Von der Leichenhalle aus kommend befindet sich das Grabfeld links am Eingang des Friedhofs.

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung im Februar 2023 den Auftrag für die Errichtung dieses Grabfeldes an das Atelier für Glas & Kunst Reiner Petry & Sohn zu vergeben.

Als Sternenkind bezeichnet man verstorbene Kinder, insbesondere dann, wenn diese vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Das Sternengrabfeld bietet Eltern die Möglichkeit ihre Kinder beisetzen zu lassen, die vor Erreichung der 24. Schwangerschaftswoche bzw. mit einem Gewicht unter 500 Gramm verstorben sind.

Das Sternengrabfeld wird als Naturbestattung angelegt. Das Grabfeld bleibt soweit als möglich naturbelassen.

In der Mitte des Platzes bfindet sich ein Denkmal. Hierbei handelt es sich um eine Skulptur in deren Mitte sich eine Glasplatte befindet. Auf der Glasplatte sieht man ein Herz, dass mit Flügeln umfasst ist. Auf dem Herz wurde der Text „Ich habe da oben zwischen den Sternen jemanden den ich niemals vergessen werde“ eingraviert.

Ein angelegter Platz rund um das Denkmal bietet Aufstellungsmöglichkeiten für  Kerzen, Blumen und Gestecke. Die Pflege der Grabflächen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Friedhofspflege.

 

Soll eine Beisetzung auf einem Friedhof in der Gemeinde Schmelz erfolgen, werden die Nutzungsberechtigten bzw. die Beerdigungsinstitute gebeten, einen Auftrag für eine Urnenbeisetzung bzw. einen Auftrag für eine Körperbestattung beim Standesamt der Gemeinde Schmelz einzureichen.