Friedhöfe in der Gemeinde Schmelz
Der Friedhof dient als letzte Ruhestätte der Verstorbenen und ist ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Der Friedhof ist nicht nur ein Ort, an dem Verstorbene beigesetzt werden. Es ist auch ein Ort, der von Angehörigen und Freunden besucht werden kann und dient der Trauerhilfe und Trauerbewältigung. Die Grabstätten sind ein Symbol für einen Platz, den ein Mensch im Herzen seiner Angehörigen und Freunde nach seinem Tod einnimmt.
Der Friedhof hat eine helfende und heilende Wirkung auf das Leben der Trauernden. Dieser Ort hilft dabei, die Trauer zu verarbeiten und gleichzeitig die wertvolle Erinnerung an den Verstorbenen wach und lebendig zu halten.
Stetige Veränderungen unseres gesellschaftlichen Lebens zeigen sich auch auf unseren Friedhöfen. Mittlerweile bestehen viele Möglichkeiten, die verstorbenen Angehörigen auf einem Friedhof in der Gemeinde Schmelz zu bestatten. Die Besonderheiten der einzelnen Bestattungsformen sind nachfolgend aufgeführt. Hier können Sie ersehen, wieviel Spielraum bei den verschiedenen Bestattungsformen für eigene Gestaltungsmöglichkeiten bleibt – von pflegeleichten Gräbern, deren Gestaltung komplett oder zu weiten Teilen in der Obhut der Gemeinde liegt, bis hin zu Gräbern, die wesentlich mehr Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung bieten.
Folgende Grabarten werden auf den einzelnen Friedhöfen angeboten:
Friedhof Schmelz-Außen
Schmelz, Marienstraße
Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Sargbestattungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften:
Einzelgräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Für diese Grabart gilt keine besondere Gestaltungsvorschrift. Hier unterliegen Grabmale in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen.
Diese Bestattungsart steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Schmelz zur Verfügung.
Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Urnenbestattungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Für diese Grabart gilt keine besondere Gestaltungsvorschrift. Hier unterliegen Grabmale in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen.
Diese Bestattungsart steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Schmelz zur Verfügung.
Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.
Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.
Friedhof Schmelz-Bettingen
Schmelz, Goldbacher Straße
Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
hier wird die Pflege der Grabstätte für 20 Jahre von der Gemeinde übernommen
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.
Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.
Friedhof Hüttersdorf
Hüttersdorf, Friedhofsweg 11
Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
hier wird die Pflege der Grabstätte für 20 Jahre von der Gemeinde übernommen
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.
Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.
Urnenbestattung auf dem Naturbestattungsfeld:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Bei dieser Grabart kann nur eine Urne pro Bestattungsplatz bestattet werden.
Das Grabfeld bleibt naturbelassen und die Anlage, Gestaltung und Pflege des gesamten Grabfeldes erfolgt durch die Gemeinde.
Friedhof Limbach
Limbach, Kirchenstraße 27
Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
hier wird die Pflege der Grabstätte für 20 Jahre von der Gemeinde übernommen
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.
Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.
Friedhof Michelbach
Michelbach, Zum Lückner 20
Sargbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Kindergräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Einzelgräber mit einer Ruhezeit von 25 Jahren
Rasengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
hier wird die Pflege der Grabstätte für 20 Jahre von der Gemeinde übernommen
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften:
Urnengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Urnenwand mit einer Ruhezeit von 20 Jahren
Die besondere Gestaltungsvorschriften für diese Grabarten, sind in der Friedhofssatzung der Gemeinde Schmelz festgelegt.
Bei allen Urnengrabstätten ist es möglich, dass eine zweite Urne innerhalb der Ruhezeit der ersten Urne bestattet werden kann.
Auch bei Einzel- oder Rasengräbern ist es möglich Urnen beizusetzen. Hier beträgt dann die Ruhefrist der Urne 15 Jahre. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ruhefrist der Urne die Ruhefrist der bereits bestatteten Person nicht übersteigt.
Soll eine Beisetzung auf einem Friedhof in der Gemeinde Schmelz erfolgen, werden die Nutzungsberechtigten bzw. die Beerdigungsinstitute gebeten, einen Auftrag für eine Urnenbeisetzung bzw. einen Auftrag für eine Körperbestattung beim Standesamt der Gemeinde Schmelz einzureichen.
Kontakt
- Frau Edith Schumacher
- 06887/301-169
- e.schumacher@schmelz.de