Informationen zur Kinder- & Jugendarbeit
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit könnt ihr nicht nur auf dem Jugendamt, sondern auch vor Ort im Rathaus finden. So sind die öffentlichen Träger, also die Gemeinde, verpflichtet Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit anzubieten.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG):
§1; Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe; Absatz (1); Satz 1: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit zählen:
- Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
- Ferienaktionen
- Einzelveranstaltungen
- Seminare
- Offene Jugendarbeit
- Jugendgruppen
- Jugendtreffs
- Netzwerkarbeit
- Runde Tische
- Konferenz der Fachkräfte im Landkreis
- Zielgruppenorientierte Arbeit
- Mädchen- und Jungenarbeit
- Erlebnispädagogik
- Kinder- und Jugendschutz
- Partizipation
- Erstberatung
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Weitervermittlung
Bei Fragen und weiteren Informationen stehen Ihnen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Schmelz zur Verfügung.