Seit dem 29.06.2020 dürfen gemäß der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 26.06.2020 Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel stattfinden.
Die Bundesregierung hat vorerst bis 30. September 2020 coronabedingte Sonderregelungen für einzelne Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege erlassen. Der Verband Pflegehilfe hat Informationen für pflegende Angehörige erstellt.
Aufgrund des § 4 Abs. 9 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der derzeit gültigen Fassung kann der Trainingsbetrieb in den gemeindlichen Hallen und dem Kulturhaus Hüttersdorf unter folgenden Maßgaben wieder stattfinden:
mit dem für den 8. Juni 2020 geplanten Einstieg in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb wird der Rechtsanspruch auf Betreuung für KiTa-Kinder wieder in Kraft gesetzt.
Aufgrund des § 7 Abs. 9 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (CO-CP) vom 15.05.2020 (Amtsbl. I. S. 318) ist es erlaubt, die Vereinsräume für die kulturellen Bildungsangebote (z. B. Kunst, Theater, Musik) wieder zu nutzen.
In Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Saar und der Gewerkschaft NGG, Region Saar, haben Wirtschaftsministerium, Verbraucherschutzministerium und Gesundheitsministerium Hygieneregeln erarbeitet, um das Infektionsrisiko in saarländischen Hotels und Gaststätten zu minimieren, wenn diese ab 18. Mai wieder öffnen dürfen.
Vielerorts ist es Brauchtum, die „Hexennacht“ mit Freunden und Bekannten zu feiern und am 1. Mai eine Maiwanderung zu unternehmen. Anlässlich der anhaltenden Corona-Pandemie können die Feiern zur „Hexennacht“ und Wanderungen zum 1. Mai in diesem Jahr leider nicht wie gewohnt stattfinden.