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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet: Schmelz, Gemeindebezirk Limbach

Aufgrund der Installation der Glasfaserstation wird der öffentliche Platz in der Dorfstraße gegenüber Hausnummer 112 (Containerplatz) am Freitag, 20.10.2022  von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr für alle Fahrzeuge gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schmelz, den 10.10.2022

Der Bürgermeister

Wolfram Lang