SCHMELZ, GEMEINDEBEZIRK HÜTTERSDORF
Anlässlich des Weihnachtsmarktes in Hüttersdorf wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz an der Kirche, Berliner Straße, von Freitag, 02.12.2022, 12.00 Uhr bis Montag, 05.12.2022, 12.00 Uhr für alle Fahrzeuge gesperrt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, den 21.11.2022
Der Bürgermeister
Verkehrsrechtliche Anordnung
Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:
Schmelz, Gemeindebezirk Limbach
Anlässlich des Limbacher Weihnachtsmarktes wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz für alle Fahrzeuge von Samstag, 03.12.2022, 08.00 Uhr bis Montag, 05.12.2022, 15.00 Uhr gesperrt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, den 21.11.2022
Der Bürgermeister
Wolfram Lang
Verkehrsrechtliche Anordnung
Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
Schmelz, Ortsteil Außen
Anlässlich des Weihnachtsmarktes wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Dorfplatz Ecke Robert-Koch-Straße/Hohlgasse im oberen Bereich ab Mittwoch, den 07.12.2022, 8.00 Uhr bis Mittwoch, den 14.12.2022, 18.00 Uhr für alle Kraftfahrzeuge gesperrt.
Des Weiteren wird für die Robert-Koch-Straße auf der Dorfplatzseite ab Einmündung (obere) Schubertstraße bis Einmündung Hohlgasse von Samstag, den 10.12.2022, 8.00 Uhr bis Sonntag, den 11.12.2022, 10.00 Uhr, ein Halteverbot angeordnet.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen bzw. Verkehrseinrichtungen wirksam.
Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, den 29.11.2022
Der Bürgermeister
Wolfram Lang