Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass der Kinderspielplatz im Haselnußweg in Schattertriesch als Hundetoilette missbraucht wird. Dies ist kein hinnehmbarer Zustand. Das Bespielen des Spielplatzes ist aufgrund der Vielzahl an Hundehinterlassenschaften kaum möglich. Im Interesse der Kinder bitten wir daher ausdrücklich darum, Hunde ihre Geschäfte nicht auf dem Kinderspielplatz verrichten zu lassen!
Unabhängig davon sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen sowie in Anlagen von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen.
Diese Vorschriften findet sich auch im § 6 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Schmelz wieder.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrig im Sinne des § 63 SPolG dar und können mit einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden.
Wolfram Lang
Bürgermeister