Damit der Erholungsfaktor der Besuchenden künftig noch höher ist, plant die Gemeinde Schmelz eine Aufwertung des Naherholungsgebietes Engelgrundweiher.
Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Vertretern der drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, dem Ortsvorsteher von Hüttersdorf sowie Vertretern des NABU konnte Bürgermeister Wolfram Lang seine Ideen vorstellen.
Um den Rundweg für alle Besucher nutzbar zu machen, soll ein inklusiver Weg geschaffen werden, der uneingeschränkt mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator befahren werden kann. Um auch ökologisch einen Mehrwert zu schaffen, sollen in diesem Zusammenhang die versiegelten Flächen entsiegelt werden und durch wassergebundene Decken ersetzt werden.
Eine wesentliche Aufwertung für Mensch und Natur soll durch die Sperrung des Weges für den Durchgangsverkehr erzielt werden. Dadurch können sich die Besucher künftig ungestört entlang des Engelgrundweihers bewegen. Dass diese Sperrung einen großen Vorteil für den Artenschutz mit sich bringt, bestätigten auch die Vertreter des NABU.
Zur Wiederherstellung der Durchlässigkeit des Mühlenbaches soll eine sogenannte Raue Rampe angelegt werden, mit deren Hilfe die Fische den Höhenunterschied zwischen Engelgrundweiher und Mühlenbach überwinden können.
Neue Beschilderungen zur Flora und Fauna, kleine Bewegungs- und Quizstationen sowie Sitzmöglichkeiten zum Verweilen sollen die geplanten Maßnahmen abrunden.
In seiner Sitzung am 12. September 2024 konnte Bürgermeister Wolfram Lang dem Gemeinderat das geplante Projekt vorstellen. Dabei kamen auch Werner Backes und Ulrich Leyhe vom NABU zu Wort, um die mit der Maßnahme entstehende ökologische Aufwertung darzulegen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Schaffung eines Naherholungsgebietes anhand der vorgestellten Planung und die damit verbundene Schließung der Durchfahrt für jeglichen Verkehrsbetrieb. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, Planungsbüros für die Erstellung der technischen Planung zum Bau der Rauen Rampe sowie zur Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zu beauftragten und Anträge zur Gewährung entsprechender Fördermöglichkeiten zu stellen.