Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
Schmelz, Ortsteil Bettingen
Anlässlich des Flohmarktes am Sonntag, 01.12.2024 auf dem Rathausplatz in Schmelz wird der Rathausplatz am Sonntag, 01.12.2024, von 06:00 Uhr bis einschließlich 17:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. (Rettungsfahrzeuge und Marktaussteller ausgenommen).
Es ist eine entsprechende Umleitung auszuschildern.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, 21.11.2024
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang