Zum Hauptmenue Zum Inhalt Zu den Kontaktdaten
 
 

Verkehrsrechtliche Anordnung

Hüttersdorfer Weihnachtsmarkt

Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:

SCHMELZ, GEMEINDEBEZIRK HÜTTERSDORF

Anlässlich des Weihnachtsmarktes in Hüttersdorf wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz an der Kirche, Berliner Straße, ab Mittwoch 04.12.2024 17:00 Uhr teilweise und von Freitag, 06.12.2024, 15.00 Uhr bis Sonntag, 08.12.2024, 15.00 Uhr für alle Fahrzeuge gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, den 26.11.2024
Der Bürgermeister
Wolfram Lang