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Entsorgungsverband Saar: Vereinfachtes Verfahren für das Ummelden von Abfallgefäßen bei Eigentümerwechsel

Das kennen viele, die bereits schon einmal eine Immobilie gekauft haben:

Man will wie so viele andere Dinge auch die Übernahme der Abfalltonnen am Haus regeln, aber der dazu benötigte Grundbucheintrag liegt noch nicht vor.

Um hier unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet der EVS für solche Fälle jetzt unter www.evs.de  ein Formular, mit dem Käufer und Verkäufer die Übernahme der Immobilie bestätigen können.

Das ausgefüllte Formular kann dem EVS Kunden-Service-Center per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugesendet werden.

Die Umschreibung erfolgt dann jeweils zum nächsten Monatsersten nach dem angegebenen Übergang. Maßgeblich ist hier die Angabe auf dem Formular.

Nach erfolgter Umschreibung erhält der Verkäufer der Immobilie im Folgemonat einen Schlussbescheid der Gebühren, der Käufer entsprechend
einen Vorauszahlungsbescheid.

Für Rückfragen zum Thema ist das EVS Kunden Service-Center per E-Mail unter service-abfall@evs.de und auch telefonisch unter 0681/5000-555 erreichbar. Hilfreiche Informationen gibt es auch auf der EVS-Homepage www.evs.de .