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Verkehrsrechtliche Anordnung

Verbindungsstraße zwischen Schmelz (Fichtenstraße) und Hüttersdorf (Fischerstraße)

Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:

Schmelz, Ortsteil Schmelz und Hüttersdorf

Aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen wird die Verbindungsstraße zwischen Schmelz (Fichtenstraße) und Hüttersdorf (Fischerstraße) in der Zeit von Mittwoch, 12.03.25 bis Freitag, 14.03.25 jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Sollten die erforderlichen Arbeiten bis Freitag, 14.03. nicht abgeschlossen sein, erfolgt die Sperrung auch am Montag, 17.03.2025 von 07:00 bis 15:30 Uhr.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang