Aufgrund des Martinsumzuges kommt es am Samstag, 15. November 2025 ab ca. 18:00 Uhr für die Dauer des Umzuges zu mehreren Straßensperrungen im Ortsteil Primsweiler. Der Martinsumzug beginnt ab der Kirche und führt über die Lebacher Straße (L336), Böschenstraße, Zu den Eichen, Jahnstraße zum Sportplatz in Primsweiler. Die Sperrung der einzelnen Streckenabschnitte erfolgt durch die Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Schmelz – Löschbezirk Primsweiler.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, 22.10.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang
Verkehrsrechtliche Anordnung
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Primsweiler
Aufgrund einer Veranstaltung (Martinsfeuer) steht der öffentliche Parkplatz am Sportplatz in Primsweiler am Samstag, den 15.11.2025 von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum gilt für die ausgewiesenen Parkplätze ein absolutes Halteverbot.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, 30.10.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang
schmelz.de