Der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzubringen.
Bei Personalausweisen und Reisepässen ist die Ausgabe auch an Personen möglich, die den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass des Antragstellers und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Wolfram Lang
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