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Verkehrsrechtliche Anordnung

Schmelz, Ortsteil Hüttersdorf

Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs anlässlich des Verbandsturnier auf der Rasensportanlage der Sportfreunde Hüttersdorf folgendes angeordnet:

 

  • Die Straße „Zum Heuwinkel“ wird am Samstag, 09.05.2026 als Einbahnstraße ausgewiesen. Es wird ein Parkstreifen in Fahrtrichtung rechts ausgewiesen. Grundstückseinfahrten sind freizuhalten.
  • Die Wiesenstraße wird am Samstag, 09.05.2026 als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Einfahrt in die Wiesenstraße ist nur noch aus Richtung der Straße Zum Heuwinkel möglich. Eine Einfahrt in die Wiesenstraße aus Richtung Kanalstraße kommend ist nicht möglich.
  • Die Straße „Im Stauden“ wird am Samstag, 09.05.2026 als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Einfahrt in die Straße „Im Stauden“ ist nur noch aus der Primsweiler Straße möglich.

 

Schmelz, den 29.04.2026

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Wolfram Lang