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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Bettingen; Anlässlich des Schmelzer Schmackes 2026 werden für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt:

 

  1. die Straße Rathausplatz (Rettungsfahrzeuge und Marktbeschicker ausgenommen) von Montag, 11.05.2026, 6.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 18.05.2026, 18.00 Uhr;
  2. die Ambetstraße (Anlieger und Marktbeschicker ausgenommen) ab Einmündung Saarbrücker Straße (B 268) bis Einmündung Marktstraße von Montag, 11.05.2026, 6.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 18.05.2026, 18.00 Uhr;

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Schmelz, den 30.04.2026

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Wolfram Lang