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VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG Sport-Werbewoche

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: SCHMELZ, ORTSTEIL LIMBACH

Anlässlich der Gewerbeschau im Rahmen der Sport-Werbewoche wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz für Fahrzeuge aller Art (ausgenommen Aussteller) am Samstag, 4. Juli 2026 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, 16.06.2026

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Wolfram Lang