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VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG - Klappstuhlkonzert

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:

 

SCHMELZ, ORTSTEIL BETTINGEN

Anlässlich des Energie SaarLorLux Klappstuhlkonzert am Donnerstag, 03.09.2026 auf dem Rathausplatz in Schmelz wird der Rathausplatz am Donnerstag, 03.09.2026 von 11:00 Uhr bis einschließlich 24:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. (Rettungsfahrzeuge und Veranstalter ausgenommen).

Es ist eine entsprechende Umleitung auszuschildern.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, 24.08.2026

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Wolfram Lang