Informationen für die betroffenen Gewässeranlieger
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist gemäß § 57 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) für die Prims gewässerunterhaltungspflichtig und beabsichtigt im obengenannten Bereich Durchforstungsarbeiten durchzuführen. Die Unterhaltungsmaßnahme ist entsprechend § 39 Abs. 1 Nr. 2 WHG zur Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss geboten, um nachteilige Auswirkungen auf das Wohl der Allgemeinheit zu verhindern. Hier insbesondere, um den Wasserabfluss auch bei höheren Wasserständen schadlos entlang der Bebauung zu ermöglichen.
Die Arbeiten sind ab dem 20.Februar 2021 geplant und werden ca. zwei Wochen andauern. Der betroffene Gewässerabschnitt ist in folgender Karte dargestellt:
Auf die Duldungspflicht der Gewässeranlieger gemäß § 41 WHG weisen wir hin.
Mit Bezug auf diese Regelung bitten wir Handlungen, die die vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen unmöglich machen oder erschweren, zu unterlassen.
Für nähere Informationen steht Ihnen als Ansprechpartnerin
Frau Anette Himbert, Tel.: (0681) 8500-1491 im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1 in 66119 Saarbrücken oder per E-Mail: lua@lua.saarland.de gerne zur Verfügung.
Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz
Im Auftrag
Klaus Rigoll