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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Bettingen

Anlässlich der Kirmes wird der Rathausplatz ab dem Parkplatz gegenüber dem Rathaus bis zur Unterführung ab Mittwoch, den 03.08.2022, 8.00 Uhr, bis Dienstag, den 09.08.2022, 12.00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr sowie die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge erfolgt über die Markt – bzw. Hüttenstraße.

Der Wochenmarkt findet am Donnerstag, den 04.08. auf dem Mitry-Mory-Platz statt.

Die Absperrung erfolgen durch Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Absperrschranken.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

In Vertretung

Sandra Quinten

1. Beigeordnete

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