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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:

SCHMELZ, ORTSTEIL LIMBACH

Anlässlich des Konzertes des - Musikvereins "Instrumental" Limbach e.V am Freitag, den 05. Mai 2023, wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz in Limbach für Fahrzeuge aller Art folgendermaßen gesperrt:

Von Freitag, 05.05.2023, 00:00 Uhr, bis Samstag, 06.05.2023, 12:00 Uhr, für den Aufbau, die Durchführung des Konzertes sowie für den Abbau.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, den 27.04.2023

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag

Andy Rupp

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