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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung(StVO) vom 6. März  2013(BGBI. I S.367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:

Schmelz, Ortsteil Bettingen

Anlässlich des Schmelzer Schmackes werden für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt:

  1. die Straße Rathausplatz(Rettungsfahrzeuge und Marktbeschicker ausgenommen) von Montag,15.05.2023,6.00 Uhr, bis einschließlich Montag,  22.05.2023,18.00 Uhr;
  2. die Ambetstraße(Anlieger und Marktbeschicker ausgenommen) ab Einmündung Saarbrücker Straße (B 268) bis Einmündung Marktstraße von Montag, 15.05.2023, 6.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 22.05.2023,12.00 Uhr;
  3. die Hüttenstraße - ausgenommen die Anlieger - ab dem kleinen Kreisel gegenüber der Fa. Legro von Mittwoch, 17.05.2023,15.00 Uhr, bis Montag, 22.05.2023,12.00 Uhr. Es ist eine entsprechende Umleitung auszuschildern.
     

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.


Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Wolfram Lang

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