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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs anlässlich der Kirmes in Hüttersdorf folgendes angeordnet: Schmelz, Gemeindebezirk Hüttersdorf

In Hüttersdorf wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz an der Kirche, Berliner Straße, von Dienstag, 12.09.2023, 08.00 Uhr bis Mittwoch, 20.09.2023, 12.00 Uhr für alle Fahrzeuge gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, den 06.09.2023

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang

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