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Verkehrsrechtliche Anordnung

Limbacher Weihnachtsmarkt

Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:

SCHMELZ, GEMEINDEBEZIRK LIMBACH

Anlässlich des Limbacher Weihnachtsmarktes wird der als öffentliche Parkplatz ausgewiesene Marktplatz für alle Fahrzeuge von Sonntag, 01.12.2024, 16.00 Uhr bis Montag, 09.12.2024, 18.00 Uhr gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, den 25.11.2024
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang

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