Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.
Schmelz, 16.01.2025
Gemeinde Schmelz
Wahlbehörde
Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.
Schmelz, 16.01.2025
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