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Verkehrsrechtliche Anordnung - Marktplatz Hüttersdorf

„Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:“ SCHMELZ, ORTSTEIL HÜTTERSDORF

Aufgrund von Arbeiten des Bauhofs stehen mehrere Parkplätze auf dem Marktplatz in Hüttersdorf in der Zeit von Montag, 10.03.2025 bis Mittwoch, 12.03.2025 nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum gilt für die ausgewiesenen Parkplätze ein absolutes Halteverbot.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, den 07.03.2025

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang

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