Aufgrund von Arbeiten des Bauhofs stehen mehrere Parkplätze auf dem Marktplatz in Hüttersdorf in der Zeit von Montag, 10.03.2025 bis Mittwoch, 12.03.2025 nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum gilt für die ausgewiesenen Parkplätze ein absolutes Halteverbot.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schmelz, den 07.03.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang