In Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Dillingen, Ensdorf, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim, Mandelbachtal, Merchweiler, Mettlach, Nalbach, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Sulzbach, Überherrn, Wadern, Wadgassen, Wallerfangen und Weiskirchen gilt für die Abfuhr der Bio- und Restabfalltonnen folgende Regelung:
- Die Abfuhr am Karfreitag, den 18. April 2025, wird auf Samstag, 19. April 2025 verschoben.
- In der Woche nach Ostern verschieben sich aufgrund des Feiertags Ostermontag (21. April 2025) alle Abfuhrtermine um jeweils einen Tag nach hinten.
Der EVS bittet alle Haushalte in den betroffenen Kommunen, ihre Abfalltonnen entsprechend der geänderten Abfuhrtermine bereitzustellen.
Aktuelle Informationen zu den Abfuhrterminen, einschließlich aller Feiertagsregelungen, sind jederzeit auf der Website www.evs.de/abfuhrtermine oder in der kostenfreien EVS AbfallApp verfügbar, die in den App-Stores heruntergeladen werden kann.