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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Bettingen

Anlässlich des Schmelzer Schmackes werden für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt:

  1. die Straße Rathausplatz (Rettungsfahrzeuge und Marktbeschicker ausgenommen) von Montag, 26.05.2025, 6.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 02.06.2025, 18.00 Uhr;
  2. die Ambetstraße (Anlieger und Marktbeschicker ausgenommen) ab Einmündung Saarbrücker Straße (B 268) bis Einmündung Marktstraße von Montag, 26.05.2025, 6.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 02.06.2025, 18.00 Uhr;
  3. die Hüttenstraße  - ausgenommen die Anlieger - ab dem kleinen Kreisel gegenüber der Fa. Legro  am Sonntag, 01.06.2025 06:00 Uhr bis voraussichtlich 20:00 Uhr.  

Weiterhin wird in der Lindenstraße bis zum Kreuzungsbereich Lindenstraße/Zerrstraße, in der Zerrstraße bis zum Kreuzungsbereich Zerrstraße/Marktstraße sowie in der Marktstraße in Richtung Mitry-Mory-Platz ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Wolfram Lang

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