Schiedsleute sind ehrenamtlich tätige Personen, die zur Schlichtung streitiger Angelegenheiten vom zuständigen Amtsgericht, nach vorheriger Wahl durch den Ortsrat bzw. Gemeinderat, bestellt werden. Die Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral.
Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen. Daraus wird deutlich, dass sie auch keine Rechtsberatung wahrnehmen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift des Antragsgegners.
Sachlich zuständig sind Schiedsleute in erster Linie bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bei Beleidigungen. Details sind in der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) bzw. im Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) nachzulesen.
Die Gemeinde Schmelz ist in 3 Schiedsbezirke eingeteilt:
- Schiedsbezirk I – Bettingen
- Schiedsbezirk II – Außen, Michelbach, Limbach, Dorf im Bohnental
- Schiedsbezirk III – Hüttersdorf/Primsweiler
Schiedsperson für die Bezirke I und II ist Herr Stefan Magar. Herr Magar ist telefonisch wie folgt zu erreichen: 0160 – 787 55 69.
Schiedsperson für den Bezirk III ist Herr Daniel Herrmann, telefonisch erreichbar unter: 0175 – 156 05 41.
Stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk III ist Herr Armin Löhfelm, telefonisch erreichbar unter: 0176 – 456 351 28.
Ihren Amtssitz haben alle Schiedspersonen im Kulturhaus Hüttersdorf, EG rechts Berliner Straße 19, wo auch bei Bedarf die Schlichtungsverhandlungen stattfinden.
Derzeit ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für die Bezirke I und II nicht besetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Interesse gerne bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Rupp, 06887/301-132, melden.
Nähere Informationen zum Amt der Schiedsperson finden Sie unter: www.schiedsmat.de