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Öffentliche Mahnung der Gemeindekasse Schmelz

Am 15.08.2025, dem 3. allgemeinen Zahlungstermin für 2025, waren fällig.

  1. Abgaben nach dem Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025, 3. Rate;
  1. Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2025, 3. Rate

 

Soweit die Beträge von den Steuerpflichtigen noch nicht gezahlt sind, werden sie hiermit angemahnt.

 

Sind die Beträge nicht innerhalb einer Woche gezahlt, so kann ohne eine weitere persönliche Mahnung die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.

 

Hierbei entstehen dem Zahlungspflichtigen weitere Kosten.

 

Für rückständige Steuern entsteht außerdem für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 %.

 

Die Gemeindekasse Schmelz ist für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen.

 

Die Steuern können daher nur unbar entrichtet werden.

 

Einzahlungen und Überweisungen bitte auf folgende Konten der Gemeindekasse Schmelz:

 

Kreissparkasse Saarlouis  Konto :           29-22001-9   BLZ:   59350110

                                               IBAN  :           DE16 5935 0110 0029 2200 19

                                               BIC     :           KRSADE55XXX

 

Vereinigte Volksbank eG   Konto :           5334430008 BLZ:   59092000

                                               IBAN  :           DE59 5909 2000 5334 4300 08

                                               BIC     :           GENODE51SB2

 

 

Vergessen Sie nicht, bei jeder Zahlung das Kassenzeichen anzugeben.

 

Gemeindekasse Schmelz

Altmeier, Kassenverwalter

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