- Abgaben nach dem Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025, 3. Rate;
- Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2025, 3. Rate
Soweit die Beträge von den Steuerpflichtigen noch nicht gezahlt sind, werden sie hiermit angemahnt.
Sind die Beträge nicht innerhalb einer Woche gezahlt, so kann ohne eine weitere persönliche Mahnung die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Hierbei entstehen dem Zahlungspflichtigen weitere Kosten.
Für rückständige Steuern entsteht außerdem für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 %.
Die Gemeindekasse Schmelz ist für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen.
Die Steuern können daher nur unbar entrichtet werden.
Einzahlungen und Überweisungen bitte auf folgende Konten der Gemeindekasse Schmelz:
Kreissparkasse Saarlouis Konto : 29-22001-9 BLZ: 59350110
IBAN : DE16 5935 0110 0029 2200 19
BIC : KRSADE55XXX
Vereinigte Volksbank eG Konto : 5334430008 BLZ: 59092000
IBAN : DE59 5909 2000 5334 4300 08
BIC : GENODE51SB2
Vergessen Sie nicht, bei jeder Zahlung das Kassenzeichen anzugeben.
Gemeindekasse Schmelz
Altmeier, Kassenverwalter
schmelz.de