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Verkehrsrechtliche Anordnung - Flohmarkt Schmelz

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: SCHMELZ, ORTSTEIL BETTINGEN

Anlässlich des Flohmarktes am Sonntag, 12.10.2025 auf dem Rathausplatz in Schmelz wird der Rathausplatz am Sonntag, 12.10.2025, von 06:00 Uhr bis einschließlich 17:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. (Rettungsfahrzeuge und Marktaussteller ausgenommen).

Es ist eine entsprechende Umleitung auszuschildern.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, 29.09.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfram Lang

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