Der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass oder Führerschein ist mitzubringen.
Bei Personalausweisen, Reisepässen und Führerscheinen ist die Ausgabe auch an Personen möglich, die den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass oder Führerschein des Antragstellers und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Wolfram Lang
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