Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Bettingen
Im April dieses Jahres wurden im Nachrichtenblatt der Gemeinde Schmelz Grabstätten, bei denen die Ruhezeit bzw. das Nutzungsrecht abgelaufen ist, zur Einebnung aufgerufen.
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: Schmelz, Ortsteil Limbach
Die Gemeinde Schmelz sucht Verstärkung in verschiedenen Bereichen - ab sofort sind wieder aktuelle Stellenausschreibungen auf unserer Website verfügbar. Jetzt informieren und bewerben: www.schmelz.de/rathaus-verwaltung/karriere
Am Donnerstag, 26.06.2025 haben der neue Schiedsmann und der stellvertretende Schiedsmann des Schiedsbezirks III, Hüttersdorf/Primsweiler, offiziell ihr Tätigkeit aufgenommen. Hierzu lud Herr Bürgermeister Wolfram Lang Herrn Daniel Hermann und Herrn Armin Löhfelm zu einem Antrittsbesuch ins Rathaus ein und dankte beiden für Ihre Bereitschaft diese Tätigkeit auszuüben.
Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs anlässlich des Legro-Cups 2025 auf der Rasensportanlage der Sportfreunde Hüttersdorf folgendes angeordnet: