Umzug und Meldeangelegenheiten
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung:
- gültiger Personalausweis, eventuell Reisepass oder sonstige gültige Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch aller zuziehenden Personen
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. ab dem 01.11.2015 Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung:
- gültiger Personalausweis, eventuell Reisepass oder sonstige gültige Ausweisdokumente
- Eine Abmeldung ist nur erforderlich
- bei Wegzug ins Ausland oder
- für die Abmeldung einer Nebenwohnung
Ummeldung innerhalb der Gemeinde Schmelz
- gültiger Personalausweis, eventuell Reisepass oder sonstige gültige Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. ab dem 01.11.2015 Wohnungsgeberbestätigung
Umzug mit einem minderjährigen Kind
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes mit nur einem der beiden sorgeberechtigen Elternteilen bedarf es einer Einverständniserklärung der Sorgebrechtigten.
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.
Meldebescheinigung
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schmelz ausgestellt.
Sie sind gebührenpflichtig und kosten 7,00 Euro.
Einfache Melderegisterauskünfte
Melderegisterauskünfte sind ab sofort online im Internet abzufragen. Unter der Internetadresse www.meldeportal-saar.de greifen Sie direkt auf die gewünschten Informationen zu, übrigens auch auf die Daten der übrigen Kommunen des Saarlandes. Dort finden Sie auch Hinweise zu der Anwendung.
Die Gebühr für die elektronische Meldeauskunft beträgt 10,00 Euro.
Änderung des KFZ-Scheins bei Umzug
Änderung Kfz-Schein bei Umzug innerhalb Landkreis Saarlouis:
- Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Personalausweis
Änderung Kfz-Papiere bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I. und Teil II.
- Heiratsurkunde, Personalausweis
Beide Änderungen sind gebührenpflichtig und kosten jeweils 11,40 Euro.
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass bis zur bundesweiten Umsetzung der Novelle des Melderechtsrahmengesetzes unterschiedlich verfahren wird. Die nebenstehende Regelung gilt für die Gemeinde Schmelz. Falls erforderlich, nehmen wir selbstverständlich Ihre Abmeldung entgegen.
Wichtig
Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder ummelden. Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgeramt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden (näheres s. Kfz und Kennzeichen). Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, der Wehrverwaltung sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (Übermittlungssperre).
Kontakt
- Frau Nadine Debong-Noss
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Melis Kaya-Özcan
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Manuela Philippi
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Julia Ruppert
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Michaela Tiedtke
- 06887/301-167
- leitung.opb@schmelz.de