Reisepässe und Kinderreisepässe
Beantragung des Reisepasses
Hierzu benötigen Sie:
- ein Passbild - Biometrisches Bild - und
- den alten Reisepass bzw. falls noch keiner ausgestellt wurde den Personalausweis
Bei Minderjährigen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Einverständnis möglich) bzw. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Größe und Augenfarbe
- Ab sechs Jahren ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich.
- Das Kind hat zur Beantragung eines Reisepasses mit zu erscheinen!
Der Reisepass kann nur selbst beantragt werden!
Bearbeitungszeit: ca. vier Wochen.
Der Pass kann persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Ein Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € und ist sechs Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr kostet der Pass 60,00 € und ist 10 Jahre gültig.
Expresspass: Lieferzeit 72 Stunden an Arbeitstagen ohne Feiertage und Wochenende und sofern bis 12:00 Uhr bestellt
Gebühr: 69,50 € bis 24 Jahre bzw. 92,00 € ab 24 Jahren.
Beantragung des Kinderreisepasses
Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben bzw. Unterlagen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Unterschrift des Vaters und der Mutter (auch Einverständnis möglich)
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- Größe
- Augenfarbe
- Biometrisches Passbild (ab dem Tag der Geburt erforderlich)
Bitte beachten Sie: Das Kind hat zur Beantragung eines Kinderreisepasses mit zu erscheinen!
Der Kinderpass wird sofort ausgestellt und kostet 13,00 €.
Der Kinderreisepass wird ab 01.01.2021 nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt.
Eine Unterschrift des Kindes ist ab acht Jahren möglich; ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind unterschreiben.
Kontakt
- Frau Nadine Gudert
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Manuela Philippi
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Michèle Philippi
- 06887/301-211
- buergeramt@schmelz.de
- Frau Michaela Tiedtke
- 06887/301-167
- m.tiedtke@schmelz.de