Fachbereich 2 - Fachgebiet Standesamt
Eheschließung
Traut Euch in Schmelz
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Geburt
Beurkundung der Geburt
Wenn Ihr Kind in Schmelz geboren wurde, etwa bei einer Hausgeburt, sind wir für die Beurkundung der Geburt zuständig, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt des Geburtsortes.
Erforderliche Erklärungen bezüglich der Namensführung und Abstammung Ihres Kindes können Sie bei uns abgeben.
Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- und eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Entbindungshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Vater- und Mutterschaftsanerkennungen
Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Nach Möglichkeit sollten sie zusätzlich folgende Unterlagen mitbringen:
- Bei bisher unverheirateten Vätern: Deren beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Vätern: Eine aktuelle Eheurkunde der aktuellen bzw. letzten Ehe oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Ausländische Väter: Reisepass und Geburts- bzw. Heiratsurkunde evtl. mit deutscher Übersetzung eines hier vereidigten Übersetzers
Da die Vaterschaftsanerkennung nur wirksam werden kann, wenn die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmt, ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen). Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Sie können sich zur Beurkundung der Erklärungen an jedes Standesamt, an das Jugendamt oder einen Notar Ihrer Wahl wenden.
Gemeinsames Sorgerecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert.
Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sowie der Sorgerechtserklärungen sind beim Standesamt und beim Jugendamt gebührenfrei.
Kirchenaustritt
Ablauf Kirchenaustritt
Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor und bringen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kirchenaustritten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt! Im Saarland wurde diese Aufgabe den Standesämtern übertragen.
Der Austritt kann nicht rückwirkend erklärt werden. Die Kirchensteuerpflicht endet steuerrechtlich mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt wirksam erklärt wird.
Kirchenaustritt von Kindern
Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist.
Bei einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steht das Erklärungsrecht den sorgeberechtigten Eltern zu. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres bedarf die Austrittserklärung der Einwilligung des Kindes. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Kind uneingeschränkt religionsmündig und somit ist die Einwilligung der Eltern nicht mehr erforderlich.
Kosten
Für den Kirchenaustritt ist derzeit eine Gebühr in Höhe von 32,00 € zu entrichten. Die Gebühr wird sofort fällig.
Sterbefall
Beurkundung
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Grundsätzlich kann der Sterbefall einer Person nur dann in Schmelz beurkundet werden, wenn die Person in Schmelz verstorben ist.
Erforderliche Dokumente für die Anzeige eines Sterbefalls
Für die Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles legen Sie bitte folgende Urkunden vor oder geben Sie diese dem Bestatter mit:
- die Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls auch ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde, soweit der Name des Geburtenstandesamtes und die Registernummer der Geburt nicht aus einer anderen Urkunde hervor geht,
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Im Einzelfall können neben den genannten Dokumenten noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Eine Sterbeurkunde, auch die mehrsprachige, kostet derzeit 11,00 €.
Für die Krankenkasse und Rentenzwecke wird je eine gebührenfreie Urkunde, für die kommunale Friedhofsverwaltung eine Sterbefallbescheinigung ausgestellt.
Urkundenbeantragung online
Um online eine Urkunde aus den Bereichen Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Sterbefall zu beantragen, klicken Sie bitte hier.
Kontakt
- Frau Sabine Herrmann
- 06887/301-212
- standesamt@schmelz.de
- Frau Sigrid Lang
- 06887/301-212
- standesamt@schmelz.de
- Frau Kerstin Scholl
- 06887/301-212
- standesamt@schmelz.de