AUSSCHÜSSE
Gemäß § 48 Absatz 1 KSVG kann der Gemeinderat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutzangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen ist, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, zulässig.
In der kostituierenden Sitzung am 12. September 2024 wurde die Anzahl der Ausschüsse auf 10 festgelegt. Dies sind im einzelnen:
- Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für demografischen Wandel und Transformation
- Bau- und Planungsausschuss
- Personalausschuss
- Werksausschuss für die Eigenbetriebe und Forsten
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Blaulichtorganisationen
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Handel, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Tourismus
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Landwirtschaft und Landschaftspflege
- Ausschuss für Familien und Soziales, Sport, Kultur, Ehrenamt, Senioren und Jugend
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Ausschuss für Bildung, Verkehr, Digitalisierung und Infrastruktur