AUSSCHUSS FÜR RECHNUNGSPRÜFUNGSANGELEGENHEITEN
Aufgabe
Der Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten ist für die Prüfung des Jahresabschlusses nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG allein zuständig.
Er prüft den Jahresabschluss in nichtöffentlicher Sitzung.