AUSSCHUSS FÜR RECHNUNGSPRÜFUNGSANGELEGENHEITEN
Aufgabe
Der Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten ist für die Prüfung des Jahresabschlusses nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG allein zuständig.
Er prüft den Jahresabschluss in nichtöffentlicher Sitzung.
Mitglieder
- Ausschuss für Personal-, Kultur- (inklusive Jugengkulturprogramm)
- Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten
- Werksausschuss für die Eigenbetriebe und Forsten
66839 Primsweiler