HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS, AUSSCHUSS FÜR DEMOGRAFISCHEN WANDEL

Allgemeine Angelegenheiten 
Der Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für demographischen Wandel hat auf die Einheitlichkeit der Arbeit in allen Ausschüssen hinzuwirken. Ihm obliegt die Überwachung und Durchführung der Gemeinderatsbeschlüsse. Er ist vorberatend tätig für alle dem Gemeinderat vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit diese nicht schon in einem anderen Ausschuss vorberaten werden. In Ausnahmefällen kann der Ausschuss auch über Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ausschusses fallen, vorberaten oder entscheiden.

Finanzielle Angelegenheiten
Der Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für demographischen Wandel entscheidet über: 

  • Die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Steuern, Gebühren, Beiträgen und sonstigen Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von 10.000,00 € nicht überschreiten. Der Bürgermeister ist berechtigt, über Beträge bis 300,00 € im Einzelfall zu entscheiden. Die Niederschlagung bzw. der Erlass von Nebenforderungen obliegt dem Kassenverwalter bis zu einem Betrag in Höhe von 150,00 €.
  • Vergabe von Lieferungen und Leistungen, den Abschluss von Miet- und Leasingverträgen im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Der Bürgermeister ist berechtigt, Aufträge in Höhe von 10.000,00 € zu vergeben. Zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit sind mindestens 3 vergleichbare Angebote einzuholen. Eine öffentliche Ausschreibung ist erst ab einer Summe von 15.000,00 € erforderlich.
  • Die Aufnahme von Krediten im Rahmen der in der Haushaltssatzung und in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe festgelegten Höchstbeträgen.

Er ist vorberatend tätig für die Beratung der Haushaltssatzung und eventuell erforderlicher Nachtragssatzungen.

Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem demographischen Wandel
Der Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für demographischen Wandel berät über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel stehen.

(Vor-) schulische Angelegenheiten, Jugend-, Alten- und Behindertenfragen
Der Ausschuss entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen nach den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Er ist zuständig für die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderates in (vor-) schulischen Fragen sowie in Jugend-, Alten- und Behindertenangelegenheiten. Er ist zuständig für Angelegenheiten der Menschen mit Behinderungen

Festsetzung einer Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erheblich sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann, wenn sie über 10% des ursprünglichen Ansatzes und gleichzeitig über 2.500,00 € betragen.

Mitglieder

Name
Ort
Partei

Bernhard Zimmer
Limbach
  • CDU

Ortsvorsteher Gemeindebezirk Limbach

  • Haupt- und Finanzauschuss
Schleitstraße 12
66839 Limbach

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