Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Geschäftswert von über 10.000,00 €, wobei die Bestimmungen der VOB und VOL sowie die besonderen Richtlinien, die der Gemeinderat beschlossen hat, zu beachten sind.
Führung von Rechtsstreitigkeiten, soweit es sich um die Geltendmachung von Forderungen und Leistungen des Eigenbetriebes handelt, die 10.000,00 € nicht übersteigen.
Beratung der Forstwirtschaftspläne.
Aufnahme von Krediten im Rahmen der in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe festgelegten Höchstbeträge.
Der Werksausschuss für die Eigenbetriebe und Forsten bereitet im Übrigen die Beschlüsse des Gemeinderates und des Ausschusses für Personal-, Kultur- (inklusive Jugendkulturprogramm), Sport- und soziale Angelegenheiten in Angelegenheiten des Eigenbetriebes vor. Der Werksausschuss für die Eigenbetriebe und Forsten kann von der Werkleitung alle Auskünfte verlangen, die für seine Beschlussfassung erforderlich sind.