Bundestagswahl 2017
Informationen zur Bundestagswahl 2017
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigung gem. § 12 Bundeswahlgesetz
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
(2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht.
(3) Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
(4) Sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben oder innegehabt haben, gilt als Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 oder des Absatzes 2 Satz 1
1. für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
2. für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
3. für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.
(5) Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 1 ist der Tag der Wohnungs- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.
Bekanntmachungen
Höchstpersönliche Ausübung des Wahlrechts
Im folgenden Schreiben weist die Landeswahlleiterin auf die höchstpersönliche Ausübung des Wahlrechts bei der Briefwahl hin.
WEBSEITE DES BUNDESWAHLLEITERS
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2017 finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters.
Wahlergebnis Bundestagswahl 2017 - Gemeinde Schmelz
Landtagswahl 2017
Informationen zur Landtagswahl 2017
Im Saarland wird am 26. März 2017 ein neuer Landtag gewählt.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigung
Zur Landtagswahl am 26.03.2017 sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit drei Monaten vor der Wahl mit Hauptwohnsitz im Saarland leben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigungskarte
Ab dem 20. Februar wurden die Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Information, in welchem Wahllokal Sie wählen müssen und ob es barrierefrei ist.