Informationen zur Wahl 2019
Briefwahl 2019
Versand der Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Europa- und Kommunalwahlen werden ab Freitag, dem 12. April 2019 an alle Wahlberechtigten der Gemeinde Schmelz per Post versandt.
Briefwahllokal im Sitzungssaal des Rathauses
Das Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz befindet sich im Sitzungssaal, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.01 des Rathauses. Der Sitzungssaal ist barrierefrei.
BRIEFWAHL - WIE FUNKTIONIERT DAS?
Es gibt mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen und zwar online, schriftlich oder persönlich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Persönlich
Das Briefwahllokal ist ab dem 15. April 2019 für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen geöffnet. Hier haben die Wähler die Möglichkeit direkt vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Der Wähler sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte sowie zwingend seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich gegebenenfalls auszuweisen.
Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus der Gemeinde Schmelz, im Sitzungssaal, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.01 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Montag und Freitag | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwochs | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag Nachmittag | geschlossen |
Am Freitag, dem 24. Mai 2019 ist das Briefwahllokal bis 18:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für einen Dritten nur entgegengenommen werden können, wenn im Briefwahllokal eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck.
Schriftlich
Jeder, der in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schmelz eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte. Möchte der Wähler die Wahlunterlagen schriftlich beantragen, muss er hierzu den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheine auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und den Antrag entweder im Briefkasten des Rathauses einwerfen oder an die Gemeindeverwaltung per Post schicken. Anschließend werden die entsprechenden Unterlagen dem Wähler an die angegebene Adresse per Post zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag, 26. Mai 2019 eingegangen sein müssen.
Am Wahltag können Sie die Wahlbriefe auch im Rathaus der Gemeinde Schmelz abgeben.
Hinweis der Landeswahlleiterin zur höchstpersönlichen Ausübung des Wahlrechts bei der Briefwahl
BEKANNTMACHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE
Unter dem unten aufgeführten Link, können Sie die Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Schmelz, die Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates Schmelz sowie die Wahlvorschläge zur Wahl der einzelnen Orträte einsehen:
Öffentliche Bekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung Europa und Kommunalwahl 2019.pdf
- Recht auf Einsicht ins Waehlerverzeichnis Europawahl 2019.pdf
- Recht auf Einsicht ins Waehlerverzeichnis Kommunalwahl 2019.pdf
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlaegen fuer die Wahl des Buergermeisters.pdf
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlaegen fuer den GR und OR 2019.pdf
- Aufforderung zur Einreichung von Vorschlaegen zum Gem Wahlausschuss 2019.pdf
- Benennung von Wahlhelfer fuer Wahlvorstaende 2019.pdf
- Festlegung der Wahlbereiche Kommunalwahl 2019.pdf
BUNDES- UND LANDESWAHLLEITUNG
Weitere Informationen zu der Europa- und den Kommunalwahlen 2019 erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswalleiters sowie auf der Homepage der Landeswahlleiterin.