Informationen zur Landtagswahl 2022

Briefwahl 2022

Versand VON wahlbenachrichtigungsbriefen

Ab Montag, 21. Februar 2022, erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Landtag des Saarlandes am 27. März 2022.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in einem weißen Fensterkuvert versendet.

 

Briefwahllokal im alten Zollhaus (Marktstraße 24)

Das Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz befindet sich im Alten Zollhaus (Marktstraße 24, Schmelz) und ist ab Montag, 21. Februar 2022, geöffnet.
Das Alte Zollhaus ist barrierefrei.
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Briefwahllokal nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist.

 

BRIEFWAHL - WIE FUNKTIONIERT DAS?

Es gibt mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen und zwar online, schriftlich oder persönlich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.  

 

Online

Auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Schmelz finden Sie rechts einen Button „Briefwahlbeantragung online“.  Diesen klicken Sie an und gelangen zu der Seite zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie Ihren Antrag ausfüllen und online an die Gemeindeverwaltung übermitteln. Nachdem Ihr Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist, wird er schnellstmöglich bearbeitet und Ihnen werden die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.

Mit dem QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief gelangen Sie direkt zur Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen.

 

Schriftlich

Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines. Diesen Vordruck füllen Sie bitte aus und unterschreiben ihn. Anschließend können Sie Ihren Brief entweder per Post (im frankierten Umschlag) an die Gemeindeverwaltung schicken oder ihn in den Briefkasten des Rathauses (am Haupteingang links) einwerfen.

 

Persönlich

Sie haben auch die Möglichkeit persönlich im Briefwahllokal der Gemeinde Schmelz vorzusprechen und direkt vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und Ihren Personalausweis mit. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, genügt auch das Mitbringen Ihres Personalausweises.

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen für einen Dritten nur ausgestellt werden dürfen, wenn im Briefwahllokal eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes finden Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck.

Das Briefwahllokal ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag          08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag        14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch                                      14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag                                            08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag- und Freitagsnachmittags ist das Briefwahllokal geschlossen.
Am Freitag, dem 25. März 2022, ist das Briefwahllokal bis 18:00 Uhr geöffnet.
Das Alte Zollhaus ist barrierefrei.
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Briefwahllokal nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist.

Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht

Die Landeswahlleiterin informiert über Briefwahl bei kurz vor oder am Wahltag auftretender COVID-19-Infektion und Maskenpflicht im Wahllokal

Die Wahllokale für die Landtagswahl sind am Sonntag, 27. März 2022, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Briefwahl kann regelmäßig noch bis Freitag, 25. März 2022, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bis Samstag, 26. März 2022, 12.00 Uhr, kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wenn ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. In besonderen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dies gilt auch im Falle kurzfristig angeordneter Quarantäne oder im Falle eines positiven COVID-19-Tests (PCR- oder Schnelltest einer Teststation). Betroffene können sich in diesen Fällen an ihre Wohnsitzgemeinde wenden und beraten lassen, vorzugsweise telefonisch. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion bitte nicht persönlich vor Ort vorsprechen. Die Wohnsitzgemeinde berät über die Antragsmodalitäten zur Briefwahl (z.B. per E-Mail oder über Internetportale, auch mit Vollmachterteilung, jedoch nicht telefonisch). In den Wahllokalen für die Urnenwahl können keine Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass in den Wahllokalen eine generelle Maskenpflicht gilt. Ausnahmen sind nur mit ärztlichem Attest oder kurz zur Identifikation möglich.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag müssen spätestens am Wahltag, dem 27. März 2022, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 24. März 2022, abgeschickt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen
Eingangs.

 

Hier finden Sie das Hygienekonzept der Gemeinde Schmelz anlässlich der Landtagswahl am 27. März 2022.