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Schöffenwahl 2023
- Interessenten für Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht -
In 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die Wahl von Hauptschöffen und Hilfsschöffen beim Amtsgericht Saarlouis werden in der Gemeinde Schmelz 16 Frauen und Männer als Vertreter des Volkes benötigt.
Für die Wahl von Jugendschöffen beim Jugendschöffengericht / bei der Jugendkammer des Amtsgerichtes Saarlouis und Lebach werden im gesamten Kreis insgesamt 34 Frauen und Männer gesucht.
Schöffen sind sogenannte ehrenamtliche Richter und werden in Strafprozessen eingesetzt. Sie sind in der Hauptverhandlung mit dem Berufsrichter gleichgestellt, sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes. Die Schöffen nehmen an allen Entscheidungen im Laufe der Hauptverhandlung teil, auch an solchen, die nicht das Urteil, sondern das übrige Verfahren betreffen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die vorgeschlagenen Personen müssen zurzeit der Aufstellung der Vorschlagslisten am 01.04.2023 innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes wohnhaft sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und nicht älter als 69 Jahre.
Die Personen für das Jugendschöffengericht sollen zudem erzieherisch befähigt sein und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Eigenschaft ist nicht an bestimmte Berufe wie, Sozialarbeiter oder Lehrer gebunden. Dazu zählen beispielsweise auch Erfahrungen in der Jugendbetreuung im Verein oder Ferienfreizeiten.
Nicht wählbar sind Personen:
- die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann
- die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugbedienstete) sowie Religionsdiener
Weitere Informationen zum Ehrenamt des Schöffen, den genauen zeitlichen Ablauf, sowie die Bewerbungsformulare sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.
Interessenten für eines der beiden Ämter können ihre Bewerbung schriftlich mit Bewerbungsformular bis zum 22.02.2023 bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Schmelz, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz einreichen.
Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Gemeinde Schmelz unter: www.schmelz.de oder unter: www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Auf Anforderung werden Bewerbungsformulare auch gerne zugesandt oder können im Rathaus persönlich abgeholt werden.
Eine Doppelbewerbung als Schöffe bzw. Jugendschöffe wird nicht empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de .