Stellenausschreibungen bei der Gemeinde Schmelz

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Stellenausschreibungen

Schiedsperson für den Schiedsbezirk I Bettingen gesucht

Die Schiedsperson des Schiedsbezirkes I hat Ihr Amt niedergelegt. Deshalb ist die Wahl einer neuen Schiedsperson erforderlich.  

Interessierte können sich um das Amt der Schiedsperson für den Schiedsbezirk I Bettingen bewerben.

Gewählt wird die Schiedsperson durch den Ortsrat von Schmelz.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Bestimmungen der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) durchzuführen.

Berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzt;
  2. wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.

In das Amt soll nicht berufen werden,

  1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
  2. wer nicht in dem betroffenen Schiedsbezirk wohnt;
  3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Schiedsperson für den Schiedsbezirk I erhält eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 70,00 €.

Weitere Informationen zum Amt der Schiedsperson erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bds-saarland.de/startseite

Bürger und Bürgerinnen aus der Gemeinde Schmelz, die sich für das Amt der Schiedsperson interessieren und zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich schriftlich bis zum 06. Dezember 2023 bei der Gemeinde Schmelz, Ortspolizeibehörde, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz, zu bewerben.

 

Wolfram Lang
Bürgermeister

Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk I Bettingen gesucht

Die stellvertretende Schiedsperson des Schiedsbezirkes I hat erklärt, ihr Amt niederzulegen, sollte Sie in der Sitzung des Ortsrates Schmelz am 11.12.2023 zur Schiedsperson des Schiedsbezirkes I gewählt werden. Sollte dieser Fall eintreten ist die Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.

Interessierte können sich um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk I bewerben.

Gewählt wird die stellvertretende Schiedsperson durch den Ortsrat Schmelz.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Die stellvertretende Schiedsperson ist im Verhinderungsfall der zuständigen Schiedsperson dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Bestimmungen der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) durchzuführen.

Berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzt;
  2. wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.

In das Amt soll nicht berufen werden,

  1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
  2. wer nicht in dem betroffenen Schiedsbezirk wohnt;
  3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Weitere Informationen zum Amt der Schiedsperson erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bds-saarland.de/startseite

Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeindebezirk Schmelz, die sich für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson interessieren und zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich schriftlich bis zum 06.12.2023 bei der Gemeinde Schmelz, Ortspolizeibehörde, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz, zu bewerben.

 

Wolfram Lang
Bürgermeister