
Verkehrsrechtliche Anordnung
Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs anlässlich der Jahreshauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Schmelz folgendes angeordnet: SCHMELZ, ORTSTEIL HÜTTERSDORF