Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Schmelz in seiner Sitzung am 13.08.2026 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Erweiterung Grubgarten“ sowie der parallelen Flächennutzungsplanteiländerung im entsprechenden Bereich gebilligt hat und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB…
Die Personalausweise, die bis einschließlich 13.10.2026, die Reisepässe, die bis einschließlich 06.10.2026 und die Führerscheine, die bis einschließlich 09.10.2026 beantragt worden sind, können beim Ordnungsamt der Gemeinde Schmelz, Rathaus, Zimmer 1.16, 1.17, 1.18 und 1.19, abgeholt werden.
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
Die Personalausweise, die bis einschließlich 09.10.2026, die Reisepässe, die bis einschließlich 29.09.2026 und die Führerscheine, die bis einschließlich 06.10.2026 beantragt worden sind, können beim Ordnungsamt der Gemeinde Schmelz, Rathaus, Zimmer 1.16, 1.17, 1.18 und 1.19, abgeholt werden.