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VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG - Schmelzer Weihnachtssingen

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: SCHMELZ, ORTSTEIL BETTINGEN

Aufgrund der Veranstaltung „Schmelzer Weihnachtssingen“ am Dienstag, 23.12.2025 auf dem Rathausplatz in Schmelz stehen die Parkplätze auf Seite zu den Gleisen hin am 23.12.2025 von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht zur Verfügung. Die Parkplätze auf der Seite zur Prims hin stehen am 23.12.2025 von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum gilt für die ausgewiesenen Parkplätze ein absolutes Halteverbot. Weiterhin ist der komplette Marktplatz am Dienstag, 23.12.2025, von 16:00 Uhr bis einschließ-lich 22:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. (Rettungsfahrzeuge ausge-nommen).

Es ist eine entsprechende Umleitung auszuschildern.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Schmelz, 12.12.2025

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Wolfram Lang

Leben in Schmelz Online