Nachstehend finden Sie die ab dem 31.03.2025 geltenden, geänderten, Fahrpläne zur Schülerbeförderung der Grundschule Schmelz und Dependance Limbach. Die Fahrpläne gelten vorerst bis zum 04.07.2025.
Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:
Das Technologiezentrum Wasser, Karlsruhe, hat das Trinkwasser der Gemeinde Schmelz am 10.02.2025 an verschiedenen Entnahmestellen beprobt und entsprechend dem Parameterumfang der Trinkwasserverordnung 2023 (Stand 20.06.2023) zuzüglich fachlich wichtiger Parameter analysiert:
„Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:“ SCHMELZ, ORTSTEIL HÜTTERSDORF
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet: